PRAXISWISSEN
Hier sind Sie der Chef!
Die Betriebsversammlung hat für Sie einen hohen Stellenwert. Sie ist auch im Zeitalter von Kommunikationsmitteln wie Internet, Intranet und E-Mail Ihre wichtigste Bühne – Ihr wichtigstes Kommunikationsmittel. Eine Betriebsversammlung bietet Ihnen die Möglichkeit, Themen breiter und genauer darzustellen, als das in Einzelgesprächen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen oder durch schriftliche Informationen möglich ist. Außerdem haben Sie Gelegenheit, die Belegschaft in Ihre Arbeit und die Beratungen einzubeziehen.
Friederike Becker-Lerchner
02.03.2026
·
3 Min Lesezeit
Betriebsversammlung dient dem Informationsaustausch
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht die Betriebsversammlung als Versammlung aller Beschäftigten des Betriebs (§ 42 BetrVG). Sie soll dem Informationsaustausch zwischen Ihnen als Betriebsrat und der Belegschaft dienen. Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, Rechenschaft über Ihre Tätigkeit abzulegen. Und zwar im Rahmen Ihres Tätigkeitsberichts.
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