SCHWERPUNKTTHEMA
So präsentieren Sie einen guten Tätigkeitsbericht
Als Betriebsrat müssen Sie in der Betriebsversammlung einen Tätigkeitsbericht abgeben (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Das ist Ihre Chance, Ihre Kolleginnen und Kollegen, Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin über die sie betreffenden Themen zu unterrichten und Ihre Sicht der Dinge darzustellen.
Friederike Becker-Lerchner
02.03.2026
·
4 Min Lesezeit
Zusammenfassung Ihrer aktuellen Arbeit
Stellen Sie in etwa 45 Minuten dar, womit Sie sich im Gremium schwerpunktmäßig befassen. Das heißt: Präsentieren Sie, mit welchen betrieblichen Problemen Sie sich im letzten Quartal auseinandergesetzt haben und was Sie in der jeweiligen Sache erreicht haben.
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