PRAXISWISSEN

Das sind Ihre Rechte als Betriebsrat

Bei Betriebsversammlungen sind Sie der Chef. Sie haben deshalb das erste und das letzte Wort … und einige dazwischen. Damit Sie Ihre Möglichkeiten ausschöpfen können, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Als Betriebsrat haben Sie in puncto Betriebsversammlung viele Aufgaben zu erledigen und bestimmen als Organisator (§ 42 BetrVG) auch über die zu diskutierenden Themen.

Friederike Becker-Lerchner

02.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Denken Sie an folgende Themen

Der Überblick über Ihre Arbeit steht im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Versammlung soll Ihren Kolleginnen und Kollegen allerdings auch eine Möglichkeit bieten, sich auszutauschen. Deshalb können im Rahmen der Versammlung grundsätzlich alle betriebsrelevanten Themen besprochen werden. Erforderlich ist dabei allerdings immer, dass ein konkreter Bezug zum Betrieb besteht.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!