Diskussion nach einzelnen Tagesordnungspunkten anregen
Eine Diskussion ist kein eigener Tagesordnungspunkt, der nach allen anderen Themen der Betriebsversammlung aufgerufen wird. Die Gelegenheit zur Diskussion sollte vielmehr unmittelbar nach den jeweiligen Berichten geboten bzw. zumindest angeregt werden.