Teilversammlung oder Vollversammlung: Sie müssen es klären
Als Betriebsrat können Sie nicht frei entscheiden, ob Sie eine Betriebsversammlung oder Teilversammlungen durchführen wollen. Sie können es auch nicht einmal so und einmal so machen. Entweder, die Struktur Ihres Betriebs macht sinnvolle Betriebsversammlungen unmöglich. Dann müssen Sie stattdessen Teilversammlungen organisieren. Oder es geht, dann sind Sie verpflichtet, eine Betriebsversammlung durchzuführen. Bei dieser Entscheidung steht Ihnen allerdings ein Beurteilungsspielraum zu.