PRAXISWISSEN

Antworten auf die 3 wichtigsten Fragen zur Teilversammlung

Nicht immer lassen sich alle Belegschaftsmitglieder unter einen Hut bekommen. Deshalb sieht das Gesetz Teilversammlungen vor.

Friederike Becker-Lerchner

02.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Teilversammlung oder Vollversammlung: Sie müssen es klären

Als Betriebsrat können Sie nicht frei entscheiden, ob Sie eine Betriebsversammlung oder Teilversammlungen durchführen wollen. Sie können es auch nicht einmal so und einmal so machen. Entweder, die Struktur Ihres Betriebs macht sinnvolle Betriebsversammlungen unmöglich. Dann müssen Sie stattdessen Teilversammlungen organisieren. Oder es geht, dann sind Sie verpflichtet, eine Betriebsversammlung durchzuführen. Bei dieser Entscheidung steht Ihnen allerdings ein Beurteilungsspielraum zu.

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