Beschäftigten mit Rufbereitschaft wird in der Regel eine Vorgabe gemacht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums am Arbeitsplatz zu erscheinen. Die Vorgabe, die Ärzten häufig gemacht wird, innerhalb von 30 Minuten „am Patienten“ verfügbar zu sein, ist unzulässig. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (17.12.2025, Az. 8 SLa 502/25).
