AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Kündigung nach Meldung von Missständen
Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der Meldung von Missständen fristlos, muss er damit rechnen, dass die außerordentliche Kündigung von einem Gericht für unwirksam erklärt wird (ArbG Braunschweig, 25.2.2026, Az. 4 Ca 313/25). Hier war aber die ordentliche Kündigung wirksam.
Friederike Becker-Lerchner
30.03.2026
·
1 Min Lesezeit
Arbeitgeber kündigt
Der Fall: Der Arbeitgeber, der Volkswagen Konzern, hatte einem Arbeitnehmer fristlos und hilfsweise fristgerecht nach der Meldung von Missständen im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gekündigt.
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