AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Kündigung nach Meldung von Missständen

Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der Meldung von Missständen fristlos, muss er damit rechnen, dass die außerordentliche Kündigung von einem Gericht für unwirksam erklärt wird (ArbG Braunschweig, 25.2.2026, Az. 4 Ca 313/25). Hier war aber die ordentliche Kündigung wirksam.

Friederike Becker-Lerchner

30.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Arbeitgeber kündigt

Der Fall: Der Arbeitgeber, der Volkswagen Konzern, hatte einem Arbeitnehmer fristlos und hilfsweise fristgerecht nach der Meldung von Missständen im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gekündigt.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!