AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Ist die Änderung der Entgeltordnung mitbestimmungspflichtig?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung mit der Beteiligung des Betriebsrats bei Umgruppierungen und Änderungen der Vergütungsordnung auseinandergesetzt (25.11.2025, Az. 1 ABR 43/24). Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG haben Sie als Betriebsrat in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Anspruch, vor jeder Ein- oder Umgruppierung beteiligt zu werden. Hier ging es im Kern darum, wann Sie als Betriebsrat bei personellen Maßnahmen wie Umgruppierungen mitbestimmen, wenn diese mit einer Veränderung der Vergütungsstruktur verbunden sind.

Friederike Becker-Lerchner

30.03.2026 · 2 Min Lesezeit

TVöD findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse

Der Fall: Die Arbeitgeberin betreibt Kindertagesstätten und bietet ambulante sowie stationäre Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und Familien an. Die Arbeitgeberin beschäftigt u. a. auch staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher und Heilerziehungspfleger. Auf die Arbeitsverhältnisse dieser Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger findet der TVöD-VDK in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Das regelt eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel. Vergütet werden sie nach der Entgeltgruppe S 8a der Anlage 1 zum TVöD-V (Sozial- und Erziehungsdienst).

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!