AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Was Sie wissen müssen, wenn der Schwerbehinderten-Antrag noch in der Schwebe ist
Eine außerordentliche Kündigung ist an strenge Bedingungen geknüpft. So hat eine Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds zu erfolgen (§ 626 Abs. 2 BGB). Besonders komplex wird es für Ihren Arbeitgeber, wenn der betroffene Arbeitnehmer einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt hat. Denn handelt es sich um einen schwerbehinderten Kollegen, muss Ihr Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen die Zustimmung des Integrationsamts beantragen. Zudem darf er erst nach erteilter Zustimmung kündigen (§ 174 Abs. 2 SGB IX). Was Ihr Arbeitgeber beachten muss, wenn ein Kollege die Feststellung seiner Schwerbehinderung lediglich beantragt hat, lesen Sie im Folgenden (Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, 19.12.2025, Az. 4 Sa 56/23).
Friederike Becker-Lerchner
30.03.2026
·
2 Min Lesezeit
Kündigung wegen einer Lüge
Der Fall: Ein Arbeitgeber mit ca. 9.000 Beschäftigten erfuhr am 17.2.2023 von einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einer langjährig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerin. Er wollte ihr deshalb fristlos kündigen.
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