Urteilsdienst für den Betriebsrat 02.03.2026

NR. 06 | MÄRZ II 2026

TOP-THEMA: AMTSÜBERGABE – Sorgen Sie mit dem richtigen Wissen für eine gute Übergabe

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Bei Neuwahl erledigt sich hier die Anfechtung
Eine Betriebsratswahl ganz ohne Fehler durchführen? Das gelingt wegen der teilweise sehr komplexen rechtlichen Anforderungen nicht immer. Zum Glück hat allerdings nicht jeder Fehler juristische Konsequenzen. Sollte eine Betriebsratswahl allerdings wegen eines entsprechenden Fehlers angefochten werden, kann dies u. U. Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gremiums haben oder auch zu einer Wahlwiederholung führen. Wird eine Betriebsratswahl angefochten und findet während des laufenden Wahlanfechtungsprozesses eine Neuwahl statt, entzieht die Neuwahl der Anfechtung die Rechtsgrundlage. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (22.9.2025, Az. 16 TaBV 23/25).
BAG: Kein Betriebsrat ohne Betrieb
Ein Betriebsrat kann nur in einem Betrieb im Sinne des BetrVG gewählt und gebildet werden. Das klingt logisch und einfach. Ist es allerdings unter Umständen nicht. Denn durch neue Arbeitsmodelle wie Plattformarbeit per App kommt schnell die Frage auf, ob es sich bei solchen räumlichen Einheiten um einen Betrieb im Sinne des BetrVG handelt. Darüber musste kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden (28.1.2026, Az. 7 ABR 23/24).
So sorgen Sie mit Organisation und Struktur für eine gute Amtsübergabe
Die kommende reguläre Betriebsratswahl steht kurz bevor. Als noch amtierender Betriebsrat sollten Sie die Wahlen zum Anlass nehmen, Ihre Unterlagen zu sichten, Übersichtlichkeit zu schaffen und zu entscheiden, was vernichtet werden darf und was an das nächste Gremium übergeben werden sollte bzw. muss.
Per Einwurf-Einschreiben: Ist die Kündigung zugegangen?
Möchte Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin eine Kollegin oder einen Kollegen, die/der nicht im Betrieb anwesend ist, zu einem Gespräch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einladen oder auch für eine Kündigung erreichen, senden viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Anliegen per Einwurf-Einschreiben. Denn mit dem von der Post ausgestellten Auslieferungsbeleg konnten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Zweifel den Zugang und das Einhalten entsprechender Fristen beweisen. Denn ein Auslieferungsbeleg begründete den Anscheinsbeweis des Zugangs bei dem Kollegen bzw. der Kollegin. Doch diese Rechtsprechung steht seit Neuestem auf der Kippe, wie eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamburg zeigt (14.7.2025, Az. 4 SLa 26/24).
Betriebsrat öffnet Brief mit vertraulichem Hinweis: Kündigung unwirksam
Das Arbeitsgericht Heilbronn musste in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung darüber entscheiden, ob die Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden gerechtfertigt ist (13.6.2025, Az. 7 BV 3/24). Der Anlass für die Kündigung war, dass der Betriebsrat einen vertraulichen Hinweis aus einem Compliance-Briefkasten geöffnet hatte.
Gekündigte Betriebsrätin hat weiterhin Zugang zum Betrieb
Ist einem Kollegen oder einer Kollegin kurz vor der Betriebsratswahl gekündigt worden und hat der/die Betroffene sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung gewehrt, ist er oder sie grundsätzlich weiter in den Betriebsrat wählbar. Damit auch solche Wahlbewerber eine Chance haben, Wahlwerbung zu machen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, ihnen Zugang zum Betrieb zu gewähren. Das hat das Arbeitsgericht Nürnberg entschieden (15.1.2026, Az. 9 BVGa 3/26).
Anspruch auf Lohnerhöhung trotz Ablehnung eines neuen Vertrags
Gewährt ein Arbeitgeber nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Neuverträgen eine Lohnerhöhung und verwehrt er die entsprechende Lohnerhöhung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Altverträgen, verstößt er gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das ist unzulässig, entschieden die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (26.11.2026, Az. 5 AZR 239/24).

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung: Grundsätze der Dienstplangestaltung