Eine Betriebsratswahl ganz ohne Fehler durchführen? Das gelingt wegen der teilweise sehr komplexen rechtlichen Anforderungen nicht immer. Zum Glück hat allerdings nicht jeder Fehler juristische Konsequenzen. Sollte eine Betriebsratswahl allerdings wegen eines entsprechenden Fehlers angefochten werden, kann dies u. U. Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gremiums haben oder auch zu einer Wahlwiederholung führen. Wird eine Betriebsratswahl angefochten und findet während des laufenden Wahlanfechtungsprozesses eine Neuwahl statt, entzieht die Neuwahl der Anfechtung die Rechtsgrundlage. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (22.9.2025, Az. 16 TaBV 23/25).
