AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Bei Neuwahl erledigt sich hier die Anfechtung

Eine Betriebsratswahl ganz ohne Fehler durchführen? Das gelingt wegen der teilweise sehr komplexen rechtlichen Anforderungen nicht immer. Zum Glück hat allerdings nicht jeder Fehler juristische Konsequenzen. Sollte eine Betriebsratswahl allerdings wegen eines entsprechenden Fehlers angefochten werden, kann dies u. U. Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gremiums haben oder auch zu einer Wahlwiederholung führen. Wird eine Betriebsratswahl angefochten und findet während des laufenden Wahlanfechtungsprozesses eine Neuwahl statt, entzieht die Neuwahl der Anfechtung die Rechtsgrundlage. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (22.9.2025, Az. 16 TaBV 23/25).

Friederike Becker-Lerchner

02.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Anfechtung einer Betriebsratswahl

Der Fall: In einem Betrieb fand am 26.6.2024 eine Betriebsratswahl statt. Mehrere wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber hielten die Wahl für unwirksam. Die entsprechenden Beteiligten, also einige Beschäftigte und der Arbeitgeber, fochten die Wahl daraufhin an – zunächst erfolgreich. Denn das zuerst mit dem Fall beschäftigte Arbeitsgericht erklärte die Betriebsratswahl für unwirksam.

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