AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Per Einwurf-Einschreiben: Ist die Kündigung zugegangen?
Möchte Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin eine Kollegin oder einen Kollegen, die/der nicht im Betrieb anwesend ist, zu einem Gespräch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einladen oder auch für eine Kündigung erreichen, senden viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Anliegen per Einwurf-Einschreiben. Denn mit dem von der Post ausgestellten Auslieferungsbeleg konnten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Zweifel den Zugang und das Einhalten entsprechender Fristen beweisen. Denn ein Auslieferungsbeleg begründete den Anscheinsbeweis des Zugangs bei dem Kollegen bzw. der Kollegin. Doch diese Rechtsprechung steht seit Neuestem auf der Kippe, wie eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamburg zeigt (14.7.2025, Az. 4 SLa 26/24).
Friederike Becker-Lerchner
02.03.2026
·
2 Min Lesezeit
Kündigung wegen Krankheit
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit dem Jahr 2020 immer wieder arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber lud ihn deshalb im Oktober 2023 per Einwurf-Einschreiben zum BEM ein. Darauf reagierte der Beschäftigte allerdings nicht. Deshalb kündigte ihm der Arbeitgeber im Dezember 2023 fristgemäß.
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