Das Arbeitsgericht (ArbG) Hamm hatte über einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entscheiden. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine sogenannte Scheinbewerbung überhaupt geeignet ist, Ansprüche wegen Diskriminierung auszulösen (Urt. v. 23.1.2026, Az. 2 Ca 628/25).
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hatte die Frage zu entscheiden, ob nach einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit eine erneute Entgeltfortzahlungspflicht entsteht, wenn unmittelbar eine neue Krankmeldung folgt (Urt. v. 16.12.2025, Az. 5 Sa 154/23).
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hatte über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung einer Führungskraft zu entscheiden. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Genehmigung von Elternzeitanträgen unterstellter Mitarbeitender eine Pflichtverletzung darstellen kann, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt (Urteil vom 14.5.2025, Az. 4 Sa 539/24).
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein bewährtes Instrument, um Beschäftigten nach längerer Erkrankung eine schrittweise Rückkehr in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie ist eines der zentralen Instrumente, um langzeiterkrankte Beschäftigte zu unterstützen, damit sie wieder arbeiten können.
Glück, das klingt zunächst nach etwas sehr Persönlichem. Doch aktuelle Erkenntnisse aus der Glücksforschung zeigen klar: Glück ist kein Zufall. Es lässt sich beeinflussen und hat eine enorme Bedeutung für Gesundheit, Resilienz und Leistungsfähigkeit. Es ist damit auch ein wichtiges Thema für Sie als Schwerbehindertenvertretung, denn viele der betreuten Kolleginnen und Kollegen stehen unter besonderen Belastungen, ob körperlich, psychisch oder sozial. Da gerät das Gefühl von Glück manchmal fast in Vergessenheit.
Gespräche mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten gehören zu den sensibelsten Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Sie bewegen sich dabei in einem Spannungsfeld zwischen menschlicher Fürsorge, rechtlicher Einordnung und betrieblicher Realität. Einerseits erwarten Betroffene erwarten verständliche Unterstützung, Orientierung und emotionale Sicherheit.
Viele Schwerbehindertenvertretungen unterschätzen im Alltag, wie stark ihre rechtliche Stellung tatsächlich ist. Sie als Schwerbehindertenvertretung sind nicht nur „Begleitung“ oder „Beratung“, sondern ein eigenständiges Beteiligungsorgan mit klaren gesetzlichen Rechten.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Offenbach hatte über die Wirksamkeit einer Kündigung im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Whistleblower-Meldung zu entscheiden. Gegenstand war die Kündigung eines General Counsel und Chefjustiziars nach dem Vorwurf unzureichender Bearbeitung eines Compliance-Hinweises (Urt. v. 25.11.2025, Az. 1 Ca 136/25).

