Im Mittelpunkt stand die Abgrenzung zwischen einem einheitlichen Krankheitsfall und einer neuen Erkrankung. Das Gericht stellte klar, dass eine erneute Entgeltfortzahlung nicht automatisch entsteht, wenn Krankheitszeiten nahtlos aneinander anschließen.
Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist die Entscheidung bedeutsam, da sie typische Konflikte im Zusammenhang mit längeren Krankheitsverläufen betrifft und Sie in der Beratung von Beschäftigten oft mit Fragen zur Absicherung des Einkommens im Krankheitsfall konfrontiert sind.