Sie sind bei allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, unverzüglich und umfassend zu unterrichten. „Nebenbei informieren“ reicht nicht aus, die Information muss vielmehr so rechtzeitig erfolgen, dass Sie noch wirksam Einfluss nehmen können. Das bedeutet auch, dass Ihnen alle entscheidungsrelevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen und nicht nur eine knappe Zusammenfassung. Nur wenn Sie den vollständigen Sachverhalt kennen, können Sie Ihre gesetzliche Aufgabe sachgerecht erfüllen. Verzögerte oder unvollständige Informationen schwächen Ihre Position und können dazu führen, dass Beteiligungsrechte ins Leere laufen.
Sie als Schwerbehindertenvertretung haben außerdem das Recht, an allen Sitzungen des Personalrats oder Betriebsrats teilzunehmen, wenn schwerbehinderte Beschäftigte betroffen sind. Sie sind dort nicht Gast, sondern stimmberechtigte Interessenvertretung in Ihrem Aufgabenbereich.