Das Gericht verneinte dies im konkreten Fall und stellte klar, dass nur ernsthaft gemeinte Bewerbungen den Schutz des Gleichbehandlungsgesetzes auslösen können. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist die Entscheidung besonders relevant, da sie die Grenzen von Entschädigungsansprüchen im Bewerbungsverfahren konkretisiert und zugleich den Blick auf seriöse Teilhabechancen schwerbehinderter Menschen schärft.
Bewerbung eines schwerbehinderten Juristen ohne erkennbaren Bezug zur ausgeschriebenen Stelle
Der Fall: Ein Unternehmen aus der Bildungsbranche schrieb im März 2025 eine Position als Produktmanager aus. Die Aufgabe war anspruchsvoll und stark technisch geprägt. Erwartet wurde insbesondere die Leitung eines Teams von Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie die Verantwortung für die Weiterentwicklung technischer Bildungsprodukte. Das Unternehmen suchte ausdrücklich eine Person mit mehrjähriger Erfahrung in einer technischen Führungsfunktion.