Das Gericht erklärte die außerordentliche Kündigung für unwirksam, bestätigte jedoch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung. Die Entscheidung zeigt, welche hohen Anforderungen an Führungskräfte in Compliance-Schlüsselpositionen gestellt werden und welche Bedeutung der sorgfältigen Bearbeitung von Whistleblower-Hinweisen zukommt.
Hinweisgebermeldung mit weitreichenden Folgen
Der Fall: Die betroffene Führungskraft war als General Counsel und Chefjustiziar in einer konzernweiten Obergesellschaft tätig. Sie verantwortete insbesondere die Bereiche Recht, Compliance sowie die rechtliche Risikoabwehr innerhalb der Unternehmensgruppe. Ihr Gehalt lag bei rund 29.166 Euro monatlich, zuzüglich einer variablen Vergütung von bis zu 175.000 Euro jährlich.