Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil entschieden, dass Werkstätten für schwerbehinderte Menschen unter den Begriff „Einrichtungen“ unter § 6 Abs. 1 Doppelbuchstabe dd des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen (Urt. v. 13.11.2025, Az. 6 AZR 73/25).
