S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 19.02.2026

Nr. 03 | März 2026

Mitbestimmung und Inklusion: Beteiligung der SBV bei Veränderungsprozessen

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Neues Urteil zu Arbeitszeitregelungen in Werkstätten für schwerbehinderte Menschen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil entschieden, dass Werkstätten für schwerbehinderte Menschen unter den Begriff „Einrichtungen“ unter § 6 Abs. 1 Doppelbuchstabe dd des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen (Urt. v. 13.11.2025, Az. 6 AZR 73/25).
Veränderungsprozesse: Wie Sie als Schwerbehindertenvertretung aktiv Barrieren verhindern
Veränderungen im Betrieb sind unvermeidlich. Umstrukturierungen, Abteilungsumzüge, Einführung neuer Software oder Anpassung von Arbeitsabläufen: Solche Maßnahmen sollen Prozesse verbessern und die Produktivität steigern. Doch jede Veränderung kann auch ungewollte Barrieren für Mitarbeitende mit Behinderung schaffen. Arbeitsplätze werden plötzlich schwer erreichbar, Systeme sind nicht nutzbar, Kommunikation wird erschwert.
Einzelner Gehaltsvergleich kann Verdacht auf Ungleichbehandlung begründen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem aktuellen Urteil entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein einzelner Gehaltsvergleich ausreicht, um eine mögliche Benachteiligung wegen des Geschlechts zu vermuten. Streitpunkt war, ob nur eine Vergleichsperson ausreicht, um eine Entgeltgleichheitsprüfung auszulösen (Urt. v. 23.10.2025, Az. 8 AZR 300/24).
Kündigungen ohne korrekte Anzeige sind unwirksam
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit zwei Urteilen klargestellt, wann Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen wirksam werden. Zentral war die Frage, welche Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde gestellt werden (Urt. v. 30.10.2025, Az. C-134/24 und C-402/24).
Die unwirksame Probezeit: Welche Kündigungsfrist wirklich gilt
Welche Konsequenzen eine fehlerhaft festgelegte Probezeit in befristeten Arbeitsverträgen hat, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden. Zentral war die Frage, wie lange eine angemessene Probezeit sein muss und welche Kündigungsfristen gelten, wenn die Probezeitregelung unwirksam ist. Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten diese Entscheidung kennen, um Beschäftigte bei Fragen zu Probezeit und Kündigung frühzeitig kompetent beraten zu können (Urt. v. 30.10.2025, Az. 2 AZR 160/24).
Ihr Arbeitgeber darf sich nur auf eine anerkannte Schwerbehinderung verlassen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat in einem Urteil klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten wirksam ist. Zentral war die Frage, ob eine bloße Mitteilung über eine beantragte Schwerbehinderung ausreicht, um die besondere Fristregelung des § 174 Abs. 2 SGB IX anzuwenden.
Taktgefühl: Wie Sie als SBV sensible Themen richtig ansprechen
Zu den Skills einer guten Schwerbehindertenvertretung (SBV) gehört weit mehr, als nur Gesetzestexte zu kennen. Sie sind oft die erste Anlaufstelle, wenn es im Arbeitsleben eines Kollegen schwierig wird. Es geht um Gesundheit, um Ängste vor dem Jobverlust, um die Frage: „Wie kann es weitergehen?“, oder um das Eingeständnis, dass man „nicht mehr so kann“ wie früher. Hier ist Taktgefühl eines Ihrer wichtigsten Werkzeuge. Nachfolgend finden Sie einige hilfreiche Anregungen für Ihre Arbeit bzw. Ihre Gespräche als SBV.
Machen Sie Barrieren im Betrieb oder Ihrer Dienststelle sichtbar!
In vielen Betrieben sind Hindernisse für Mitarbeitende mit Behinderung oft unsichtbar – im wahrsten Sinne des Wortes. Eine Engstelle im Flur, schwer erreichbare Lichtschalter oder unleserliche Beschilderungen können den Arbeitsalltag erheblich erschweren.

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  • Schwerbehindertenvertretung bei Veränderungsprozessen