Diese Entscheidung des BAG zeigt Ihnen als Schwerbehindertenvertretung, wann Arbeitgeber verpflichtet sind, Gehaltsunterschiede nachvollziehbar zu begründen.
Der Fall: Eine Mitarbeiterin verlangte rückwirkend eine Anpassung ihres Gehalts, da sie überzeugt war, für identische oder gleichwertige Tätigkeiten schlechter bezahlt zu werden als bestimmte männliche Kollegen.