Urteil

Einzelner Gehaltsvergleich kann Verdacht auf Ungleichbehandlung begründen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem aktuellen Urteil entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein einzelner Gehaltsvergleich ausreicht, um eine mögliche Benachteiligung wegen des Geschlechts zu vermuten. Streitpunkt war, ob nur eine Vergleichsperson ausreicht, um eine Entgeltgleichheitsprüfung auszulösen (Urt. v. 23.10.2025, Az. 8 AZR 300/24).

Arno Schrader

19.02.2026 · 3 Min Lesezeit

Diese Entscheidung des BAG zeigt Ihnen als Schwerbehindertenvertretung, wann Arbeitgeber verpflichtet sind, Gehaltsunterschiede nachvollziehbar zu begründen.

Der Fall: Eine Mitarbeiterin verlangte rückwirkend eine Anpassung ihres Gehalts, da sie überzeugt war, für identische oder gleichwertige Tätigkeiten schlechter bezahlt zu werden als bestimmte männliche Kollegen.

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