Recht

Kündigungen ohne korrekte Anzeige sind unwirksam

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit zwei Urteilen klargestellt, wann Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen wirksam werden. Zentral war die Frage, welche Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde gestellt werden (Urt. v. 30.10.2025, Az. C-134/24 und C-402/24).

Arno Schrader

19.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Mithilfe dieser Entscheidung können Sie als Schwerbehindertenvertretung die Rechte betroffener Beschäftigter frühzeitig wahren und Arbeitgeber auf ihre Pflichten hinweisen.

Der Fall: Im ersten Verfahren ging es um einen langjährigen Mitarbeiter einer GmbH, der nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens seinen Arbeitsplatz verloren hatte. Der Insolvenzverwalter sprach die Kündigung bereits am Tag nach der Verfahrenseröffnung aus, obwohl zuvor mehrere andere Beschäftigte entlassen worden waren. Damit lag eine geplante Massenentlassung vor, für die eine vorherige Meldung an die Arbeitsbehörde erforderlich gewesen wäre. Der Beschäftigte verlangte die Feststellung, dass seine Kündigung unwirksam sei und sein Arbeitsverhältnis fortbestehe.

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