Personalrat aktuell 30.03.2026

SONDERAUSGABE APRIL 2026: GESUNDHEITSMANAGEMENT

Gestalten Sie die Arbeit gesundheitsfreundlich

WIE EIN BGM AUSSEHEN KANN – Betriebliches Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst mit Best-Practice-Beispiel

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Digitalisierung im Gesundheitsmanagement
Manchmal sind die Rahmenbedingungen wirklich ungünstig für Gesundheitsangebote vor Ort in der Firma. Zum Glück gibt es inzwischen – dank Digitalisierung – viele großartige Möglichkeiten, die Kollegen für mehr Bewegung zu motivieren. In Ihrem Fall sind Wearables eine gute Wahl.
Ihr Argument für mehr Gesundheitsangebote: Gesundheitsleistungen werden steuerlich gefördert
2 Gesetze sollten Sie als Personalrat in Sachen Gesundheitsförderung kennen. So zeigen Sie, wie tief Ihr Wissen geht. Das ist zum einen § 20 SGB V und zum anderen § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Ohne dieses Wissen kann Ihr Engagement für das Thema Gesundheit ansonsten zu einem bösen Erwachen bei einer Steuerprüfung führen und Ihr Dienstherr muss zusätzliche Steuern bezahlen. Gesundheitsangebote sind nämlich bis zu 600 € im Jahr steuerfrei, wenn das Angebot der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands dient (§ 20 SGB V).
Nur wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, kann sie auch nutzen
Wenn man an Arbeitsschutz denkt, fallen einem gleich viele gesetzliche Vorgaben ein. Gesetze und Leitfäden gibt es aber auch im Bereich der dienstlichen Gesundheitsförderung. Sie regeln beispielsweise, welche Gesundheitsangebote im Sinne der Prävention gefördert werden und wie die Bereitschaft, Gesundheitsthemen aufzugreifen, gefördert wird. Lernen Sie die Rahmenbedingungen der dienstlichen Gesundheitsförderung kennen und im Alltag zu nutzen.
Nutzen Sie das Betriebliche Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst als Chance
Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Verwaltungen, Behörden, öffentliche Einrichtungen stehen vor großen Herausforderungen: steigende Arbeitsanforderungen, Personalmangel, Digitalisierung, eine alternde Belegschaft. Diese Entwicklungen können zu erhöhtem Stress, gesundheitlichen Belastungen und steigenden Fehlzeiten führen. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, spielt das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) im öffentlichen Dienst eine stetig wichtiger werdende Rolle. Ziel ist, Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten langfristig zu erhalten und zu fördern.
Organisieren Sie doch mal Gesundheitstage in der Dienststelle
Es gibt Muttertage, Vatertage … warum nicht auch Gesundheitstage in der Dienststelle? Ich bin mir sicher, viele Kolleginnen und Kollegen werden diese gern nutzen. Wie Sie solche Gesundheitstage gestalten können, das lesen Sie hier.
Kann Adipositas als Schwerbehinderung gelten?
Übergewicht ist weltweit ein großes gesundheitliches Problem. Sicher, Sie als Personalrat können das Essverhalten Ihrer Kollegen nicht ändern, aber: Sie können in der Dienststelle ein effektives Gesundheitsmanagement schaffen, das die Gesundheit Ihrer Kollegen wenigstens in Ihrem Einflussbereich – so gut es geht – schützt. Und wer weiß, der ein oder andere nimmt sicher auch etwas für sein Privatleben aus Ihrer Gesundheitsfürsorge mit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits im Dezember 2014 entschieden, dass extreme Adipositas eine Behinderung sein kann (18.12.2014, Az. C-354/13).
Sie bestimmen beim Gesundheitsmanagement mit
Beim Thema Gesundheit bestimmen Sie als Personalrat mit, Sie haben hier auch Initiativrechte. Nutzen Sie diese, damit in der Dienststelle zum Wohl Ihrer Kollegen agiert wird.
Denken Sie an Ihre Work-Life-Balance
Tablets und Smartphones machen es uns leicht: Wir alle lesen nach Feierabend noch mal die E-Mails oder bereiten den folgenden Tag schon mal ein bisschen vor. Ich denke, dass viele Beschäftigte in Deutschland nach Feierabend noch arbeiten. Was ja auch okay ist, solange die Balance stimmt: die Balance zwischen Arbeit und Leben außerhalb der Arbeit. Die Arbeit darf Ihr Privatleben nicht auffressen. Kurz: Ihre Work-Life-Balance muss stimmen.
Gesundheitsförderung in der Dienststelle lohnt sich immer für alle
Unter Gesundheitsförderung versteht man Maßnahmen und Angebote, die die Gesundheit der Kollegen individuell stärken und zu ihrem Wohlbefinden beitragen. Dies ist eine freiwillige Leistung der Dienststelle. Gesetzlich verpflichtet ist sie dazu nicht. Dies ist nur im Bereich des ArbSchG, insbesondere in § 5, verankert. Dienstherren möchten oft nichts von der Gesundheitsförderung wissen – dabei kann sich diese gerade für sie lohnen.