Zum Einstieg ein Beispiel: Stellen Sie sich 2 Unternehmen in derselben Stadt vor. Unternehmen A zahlt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gutes Gehalt. Unternehmen B zahlt seinen Mitarbeitern ein eher geringes Gehalt, bietet ihnen dafür aber jede Menge sonstiger Leistungen: Fahrgeld- und Kinderbetreuungszuschuss sowie viele verschiedene Gesundheitsangebote.
FINANZIELLES
Ihr Argument für mehr Gesundheitsangebote: Gesundheitsleistungen werden steuerlich gefördert
2 Gesetze sollten Sie als Personalrat in Sachen Gesundheitsförderung kennen. So zeigen Sie, wie tief Ihr Wissen geht. Das ist zum einen § 20 SGB V und zum anderen § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Ohne dieses Wissen kann Ihr Engagement für das Thema Gesundheit ansonsten zu einem bösen Erwachen bei einer Steuerprüfung führen und Ihr Dienstherr muss zusätzliche Steuern bezahlen. Gesundheitsangebote sind nämlich bis zu 600 € im Jahr steuerfrei, wenn das Angebot der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands dient (§ 20 SGB V).