ÜBERGEWICHT

Kann Adipositas als Schwerbehinderung gelten?

Übergewicht ist weltweit ein großes gesundheitliches Problem. Sicher, Sie als Personalrat können das Essverhalten Ihrer Kollegen nicht ändern, aber: Sie können in der Dienststelle ein effektives Gesundheitsmanagement schaffen, das die Gesundheit Ihrer Kollegen wenigstens in Ihrem Einflussbereich – so gut es geht – schützt. Und wer weiß, der ein oder andere nimmt sicher auch etwas für sein Privatleben aus Ihrer Gesundheitsfürsorge mit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits im Dezember 2014 entschieden, dass extreme Adipositas eine Behinderung sein kann (18.12.2014, Az. C-354/13).

Maria Markatou

30.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Mein Tipp: Nehmen Sie den Menschen die Angst

Viele Kollegen werden bei Beschwerden, egal, ob durch Übergewicht ausgelöst oder aus anderen Gründen, erst einmal schweigen – aus Angst vor Arbeitsplatzverlust oder anderen Konsequenzen. Das ist aber nicht richtig. Denn solange es nur Beschwerden sind, kann noch etwas getan werden. Bei einer richtigen Erkrankung wird es schwieriger. Meist folgen hier lange Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die wiederum zur Kündigung führen können. Frühes Alarmschlagen lohnt sich gesundheitstechnisch allemal. Zudem: Ihr Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht. Er muss seine Arbeitnehmer im Rahmen seiner Möglichkeiten gesund erhalten. Dazu gehört auch, Beschwerden abzuhelfen, die durch die Arbeit verursacht werden.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!