Wenn es um das Thema Gesundheit geht, sind Krankenversicherungen per Gesetz zu Leistungen verpflichtet. Wie genau, hat der Gesetzgeber durch das SGB V geregelt. Ein wesentlicher gesetzlicher Auftrag an die gesetzlichen Krankenkassen ist es auch, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, Gesundheitsrisiken zu verhindern und das selbstbestimmte gesundheitsorientierte Handeln zu stärken (§ 20 SGB V).
GRUNDLAGEN
Nur wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, kann sie auch nutzen
Wenn man an Arbeitsschutz denkt, fallen einem gleich viele gesetzliche Vorgaben ein. Gesetze und Leitfäden gibt es aber auch im Bereich der dienstlichen Gesundheitsförderung. Sie regeln beispielsweise, welche Gesundheitsangebote im Sinne der Prävention gefördert werden und wie die Bereitschaft, Gesundheitsthemen aufzugreifen, gefördert wird. Lernen Sie die Rahmenbedingungen der dienstlichen Gesundheitsförderung kennen und im Alltag zu nutzen.