MITBESTIMMUNG
Sie bestimmen beim Gesundheitsmanagement mit
Beim Thema Gesundheit bestimmen Sie als Personalrat mit, Sie haben hier auch Initiativrechte. Nutzen Sie diese, damit in der Dienststelle zum Wohl Ihrer Kollegen agiert wird.
Maria Markatou
30.03.2026
·
2 Min Lesezeit
Gestaltung der Arbeitsplätze
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG haben Sie ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes. Das heißt, Sie bestimmen mit bei
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