MITBESTIMMUNG

Sie bestimmen beim Gesundheitsmanagement mit

Beim Thema Gesundheit bestimmen Sie als Personalrat mit, Sie haben hier auch Initiativrechte. Nutzen Sie diese, damit in der Dienststelle zum Wohl Ihrer Kollegen agiert wird.

Maria Markatou

30.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Gestaltung der Arbeitsplätze

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG haben Sie ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes. Das heißt, Sie bestimmen mit bei

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