Fragen der Eingruppierung und Vergütung gehören zu den Themen, mit denen Sie als Personalrat regelmäßig konfrontiert werden. Nicht selten entsteht der Eindruck, dass Beschäftigte trotz vergleichbarer Tätigkeiten unterschiedlich bezahlt werden. Dann stellt sich die Frage, ob diese Ungleichbehandlung rechtlich zulässig ist.
