Mit Urteil vom 23.4.2026 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass auch kirchliche Arbeitgeber den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten müssen (Az. 6 AZR 216/25). Erhalten Beschäftigte ohne sachlichen Grund eine bessere Vergütung als vergleichbare Kolleginnen und Kollegen, kann ein Anspruch auf die gleiche Bezahlung bestehen. Dieses Urteil liefert Ihnen als Personalrat wichtige Argumente, um auf eine gerechte Vergütungspraxis hinzuwirken.
URTEIL
Auch kirchliche Arbeitgeber müssen Gleiches gleich bezahlen
Fragen der Eingruppierung und Vergütung gehören zu den Themen, mit denen Sie als Personalrat regelmäßig konfrontiert werden. Nicht selten entsteht der Eindruck, dass Beschäftigte trotz vergleichbarer Tätigkeiten unterschiedlich bezahlt werden. Dann stellt sich die Frage, ob diese Ungleichbehandlung rechtlich zulässig ist.