Frage: Unsere Verwaltung plant den Einsatz einer KI-Software zur Unterstützung bei Bewerbungsverfahren. Muss sie unseren Personalrat beteiligen? Welche Risiken sollten wir im Blick behalten?
Maria Markatou: Immer mehr Dienststellen im öffentlichen Dienst prüfen den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), um Bewerbungsverfahren zu unterstützen.
In Ihrer Funktion als Personalrat werden Sie dabei zunehmend mit Fragen konfrontiert, ob und in welchem Umfang eine solche Software mitbestimmungspflichtig ist. Typischerweise geht es um Systeme, die Bewerbungen vorsortieren, Lebensläufe analysieren oder automatische Rankings von Kandidatinnen und Kandidaten erstellen. Die zentrale Frage lautet: Handelt es sich hierbei nur um ein technisches Hilfsmittel oder bereits um ein Instrument zur Personalauswahl mit weitreichenden Folgen für die Beteiligungsrechte des Personalrats?