AKTUELLES

Fehlende Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit kann Indiz für Diskriminierung sein

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat eine für die Praxis der Personalräte bedeutsame Entscheidung getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Pflichten Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren gegenüber schwerbehinderten Menschen haben und welche Folgen Pflichtverletzungen nach § 164 SGB IX haben können (30.1.2026, Az. 10 SLa 561/24).

Maria Markatou

24.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Die Entscheidung zeigt deutlich, dass bereits Verfahrensfehler eine Vermutung der Benachteiligung im Sinne des § 22 AGG begründen können. Für Sie als Personalrat ergibt sich daraus ein wichtiger Ansatzpunkt zur Kontrolle von Auswahlverfahren.

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