BEAMTENRECHT

Fehlende Mitwirkung bei amtsärztlichen Untersuchungen ist für Ihre Kollegen riskant

Vor der Entscheidung über die Dienstunfähigkeit ist eine genaue Analyse erforderlich. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster darf der Dienstherr vor einer Untersuchungsanordnung vorbereitende Aufklärungsmaßnahmen verlangen, einschließlich Schweigepflichtentbindungen und Unterlagen, wenn ernsthafte Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen und diese dokumentiert sind (29.5.2026, Az. 1 B 484/26). Für Sie als Personalrat liegt die Herausforderung darin, diesen Spielraum nicht zu einem Freibrief werden zu lassen.

Maria Markatou

24.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Polizeibeamter hatte über Jahre erhebliche Fehlzeiten. Die Dienststelle wusste nicht, warum. Es lief ein Zurruhesetzungsverfahren wegen Zweifeln an seiner Dienstfähigkeit. Ein sozialmedizinisches Gutachten von 2022 diagnostizierte eine Impulskontrollstörung. Es stellte auch eine langjährige Verweigerungshaltung gegenüber fachpsychiatrischen Untersuchungen fest. Hinzu kamen umfangreiche Fehlzeiten in den Jahren 2015 bis 2021 und ein Körperverletzungsfall 2023. Der Vorfall passte nach Auffassung des Dienstherrn gut zu der Impulskontrollstörung.

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