Personalrat aktuell 08.05.2026

NR. 10 | MAI II 2026

TOP-THEMA: AMT DES VORSITZENDEN

So üben Sie Ihre Vorsitzendenstellung erfolgreich aus

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Sonntagsarbeit ist nicht immer verboten
„Was hast du am Wochenende gemacht?“ – eine beliebte Frage am Montagmorgen auf der Arbeit. Nun, bei manchen wird die Antwort lauten: „Ich habe am Sonntag gearbeitet.“ Der Gesetz- und Tarifgeber wollte zwar die Sonntags- und Feiertagsarbeit grundsätzlich nicht, aber im Einzelfall darf eine Dienststellenleitung sonn- und feiertags arbeiten lassen. So wie in diesem Fall aus der freien Wirtschaft (Verwaltungsgericht Berlin, 13.3.2026, Az. 4 L 508/25).
Mit 55 gehört man nicht zum alten Eisen!
Im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst Sachsens gibt es ab 50 Jahren keine Regelbeurteilungen mehr. Das kann für Mitarbeiter zum Nachteil werden. Ob das rechtens ist, entschied kürzlich das Verwaltungsgericht (VG) Dresden (5.3.2026, Az. 11 L 1273/25).
Beim Urlaub ist der Arbeitnehmerwunsch Trumpf
Der Erholungsurlaub ist zusammenhängend zu gewähren, so will es das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Wenn dies nicht möglich ist, sollen es mindestens 2 zusammenhängende Wochen Erholungsurlaub sein. Eines aber kann die Dienststellenleitung nach dieser Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen nicht: den Erholungsurlaub unter Angabe pauschaler Gründe auf 2 Wochen am Stück festlegen (2.3.2026, Az. 4 Ta 15/26).
Bürgermeisterin darf weniger verdienen als ihr Vorgänger und Nachfolger
Viele Frauen verdienen trotz gleichwertiger Arbeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Das hat mit Lohngerechtigkeit wenig zu tun. Frauen, denen es so geht, tun daher gut daran, den Equal-Pay-Grundsatz auch gerichtlich einzufordern. Im Einzelfall allerdings kann eine geringere Bezahlung durchaus gerechtfertigt sein (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, 26.3.2026, Az. 4 S 1145/25).
Personalratsvorsitz – so schaffen Sie sich Rückhalt im Gremium und in der Dienststelle
Die Rolle des Personalratsvorsitzes ist anspruchsvoll und vielschichtig. Sie verlangt nicht nur fundierte Kenntnisse im Personalvertretungsrecht, sondern vor allem auch kommunikative Stärke, strategisches Denken und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz. Denn der Erfolg der Personalratsarbeit hängt entscheidend davon ab, ob es gelingt, innerhalb des Gremiums Vertrauen aufzubauen, unterschiedliche Interessen zu bündeln und gemeinsam tragfähige Entscheidungen zu treffen. Rückhalt im Gremium ist dabei kein Selbstläufer – er muss aktiv erarbeitet und kontinuierlich gepflegt werden.
Dienstvertrag: Dienstherren dürfen es sich nicht zu leicht machen
Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind keine Seltenheit. Im Gegenteil, sie sind die Regel. Mit dieser Klausel sichern sich Dienstgebende das Recht, Beschäftigte nach einer Kündigung automatisch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen. In der Regel unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung auf Urlaub und Arbeitszeitguthaben. Doch so einfach wird dies in Zukunft nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht mehr möglich sein (25.3.2026, Az. 5 AZR 108/25).
Wann kann ein Disziplinarverfahren wieder aufgenommen werden?
Ist ein Disziplinarverfahren einmal rechtskräftig abgeschlossen, ist die Sache in aller Regel erledigt. Nur in Ausnahmefällen kann es wieder aufgenommen werden. Dafür gelten allerdings hohe Hürden. Wie hoch diese sind, ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen (19.3.2026, Az. 31 A 119/24.O).
Kennen Sie die EAA?
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind ein zentrales Instrument zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie wurden im Zuge gesetzlicher Neuerungen in Deutschland geschaffen, um Dienststellenleitungen bei Fragen rund um die Beschäftigung, Ausbildung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen gezielt zu unterstützen. Ziel der EAA ist es, Dienststellenleitungen eine niedrigschwellige, transparente und unbürokratische Beratung anzubieten und gleichzeitig bestehende Hürden im Einstellungsprozess abzubauen.
Bestechung mit Rehkeule kostet den Job
Es gibt Fälle, die glaubt man kaum. Im vorliegenden Fall will ein Polizeibeamter die Bußgeldanzeige gegen einen Bekannten verschwinden lassen. Und das mit wirklich kulinarischen Mitteln (Bundesgerichtshof (BGH), 26.2.2026, Az. 2 B 40.25).