„Was hast du am Wochenende gemacht?“ – eine beliebte Frage am Montagmorgen auf der Arbeit. Nun, bei manchen wird die Antwort lauten: „Ich habe am Sonntag gearbeitet.“ Der Gesetz- und Tarifgeber wollte zwar die Sonntags- und Feiertagsarbeit grundsätzlich nicht, aber im Einzelfall darf eine Dienststellenleitung sonn- und feiertags arbeiten lassen. So wie in diesem Fall aus der freien Wirtschaft (Verwaltungsgericht Berlin, 13.3.2026, Az. 4 L 508/25).
