WISSENSWERTES

Kennen Sie die EAA?

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind ein zentrales Instrument zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie wurden im Zuge gesetzlicher Neuerungen in Deutschland geschaffen, um Dienststellenleitungen bei Fragen rund um die Beschäftigung, Ausbildung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen gezielt zu unterstützen. Ziel der EAA ist es, Dienststellenleitungen eine niedrigschwellige, transparente und unbürokratische Beratung anzubieten und gleichzeitig bestehende Hürden im Einstellungsprozess abzubauen.

Maria Markatou

08.05.2026 · 3 Min Lesezeit

Die EAA als Wegweiser

Die EAA fungieren als Lotsen im komplexen System der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe. Dienststellenleitungen sehen sich häufig mit einer Vielzahl an Zuständigkeiten, Fördermöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Genau hier setzen die EAA an: Sie bündeln Informationen, beraten individuell und vermitteln bei Bedarf an zuständige Stellen wie Integrationsämter, Agenturen für Arbeit oder Rehabilitationsträger. Dadurch wird der Zugang zu Unterstützungsleistungen erheblich vereinfacht.

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