HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Bestechung mit Rehkeule kostet den Job

Es gibt Fälle, die glaubt man kaum. Im vorliegenden Fall will ein Polizeibeamter die Bußgeldanzeige gegen einen Bekannten verschwinden lassen. Und das mit wirklich kulinarischen Mitteln (Bundesgerichtshof (BGH), 26.2.2026, Az. 2 B 40.25).

Maria Markatou

08.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Polizist war vor Jahren aufgrund einer Handgreiflichkeit gegen einen Kollegen sanktioniert worden. Dann kam es zum nächsten Fall; er hat einem anderen Kollegen eine Rehkeule oder ein Schwein angeboten, um diesen davon abzuhalten, eine Bußgeldanzeige gegen einen Bekannten weiterzuleiten.

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