Der Fall: Ein Gebietsleiter im Außendienst hatte gekündigt. Sein Arbeitgeber stellte ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei. Der Beschäftigte musste seinen privat nutzbaren Dienstwagen abgeben. Er verlangte daraufhin eine Nutzungsausfallentschädigung für die 6 Monate seiner Kündigungsfrist. Diese betrug 510 € im Monat – insgesamt 3.060 €. Ferner hielt er die Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag für unzulässig. Der Fall landete vor Gericht.
AKTUELLE URTEILE
Dienstvertrag: Dienstherren dürfen es sich nicht zu leicht machen
Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind keine Seltenheit. Im Gegenteil, sie sind die Regel. Mit dieser Klausel sichern sich Dienstgebende das Recht, Beschäftigte nach einer Kündigung automatisch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen. In der Regel unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung auf Urlaub und Arbeitszeitguthaben. Doch so einfach wird dies in Zukunft nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht mehr möglich sein (25.3.2026, Az. 5 AZR 108/25).