AKTUELLE RECHTSPRECHUNG

Bürgermeisterin darf weniger verdienen als ihr Vorgänger und Nachfolger

Viele Frauen verdienen trotz gleichwertiger Arbeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Das hat mit Lohngerechtigkeit wenig zu tun. Frauen, denen es so geht, tun daher gut daran, den Equal-Pay-Grundsatz auch gerichtlich einzufordern. Im Einzelfall allerdings kann eine geringere Bezahlung durchaus gerechtfertigt sein (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, 26.3.2026, Az. 4 S 1145/25).

Maria Markatou

08.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Frau war vom 18.9.2014 bis zum 17.9.2022 Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos. Sie wurde zunächst aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses in die Besoldungsgruppe A 14 eingestuft. Nach der Hälfte der Amtszeit wurde sie in die höhere Besoldungsgruppe A 15 hochgestuft. Ihr Amtsvorgänger und auch ihr Amtsnachfolger, beides Männer, wurden vom Gemeinderat schon von Beginn ihrer Amtszeit an in die höhere Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Die ehemalige Bürgermeisterin fühlte sich dadurch diskriminiert und klagte nachträglich auf gleiche Besoldung und Entschädigung.

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