BEAMTENRECHT

Wann kann ein Disziplinarverfahren wieder aufgenommen werden?

Ist ein Disziplinarverfahren einmal rechtskräftig abgeschlossen, ist die Sache in aller Regel erledigt. Nur in Ausnahmefällen kann es wieder aufgenommen werden. Dafür gelten allerdings hohe Hürden. Wie hoch diese sind, ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen (19.3.2026, Az. 31 A 119/24.O).

Maria Markatou

08.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Beamter auf Lebenszeit einer Kommune wurde in einem Disziplinarverfahren wegen mehrerer Pflichtverletzungen rechtskräftig aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

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