Betriebsrat aktuell 27.04.2026

NR. 05 | MAI 2026

TOP-THEMA: RECHTE & PFLICHTEN –

Die 7 großen Irrtümer über Rechte und Pflichten des Betriebsrats

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Wer streikt, riskiert seine Anwesenheitsprämie
Eine Betriebsvereinbarung, die Regelungen zu freiwilligen Anwesenheitsprämien trifft, kann vorsehen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Anwesenheitsprämie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei streikbedingten Fehltagen kürzen dürfen. Eine entsprechende Kürzung ist kein Verstoß gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (15.12.2025, Az. 1 SLa 158/25).
Arbeitgeber muss keine Entgeltfortzahlung leisten, wenn Tätowierung sich entzündet
Eine Tätowierung ist ein Ausdruck eigenen Persönlichkeit. Inzwischen sind auch sichtbare Tätowierungen auch im Berufsleben weitgehend akzeptiert. Deshalb stellt sich zunehmend die Frage, wer eigentlich das finanzielle Risiko trägt, wenn beim Stechen des Tattoos nicht alles einwandfrei läuft. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat dazu jetzt klar entschieden: Wer sich freiwillig tätowieren lässt, muss das Risiko möglicher Folgen selbst tragen (LAG Schleswig-Holstein, 22.5.2025, Az. 5 Sa 284 a/24).
Ihr Arbeitgeber sollte sich schützend vor Ihre Kolleginnen und Kollegen stellen
Bei innerbetrieblichen Spannungen sind Arbeitgeber gefragt. Nicht selten stehen sie unter Zugzwang. Dem Verlangen der Belegschaft oder eines Teils dieser, dass auf die Kündigung eines bzw. einer Beschäftigten gerichtet ist, darf Ihr Arbeitgeber im Zweifel nicht ohne Weiteres nachkommen. Er hat sich vielmehr aufgrund seiner Fürsorgepflicht schützend vor den bzw. die betroffenen/betroffene Arbeitnehmerin zu stellen. Zudem hat er alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um die Belegschaft von ihrem Verlangen abzubringen. Erst wenn ihm dadurch ein nachweisbarer wirtschaftlicher Schaden droht und eine Kündigung bzw. ein Aufhebungsvertrag als letztes Mittel droht, darf er darauf zurückgreifen. So hat es in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (LAG Niedersachsen, 13.5.2025, Az. 10 SLa 687/24).
Welche alternativen Ideen Sie Ihrem Arbeitgeber unterbreiten sollten
Die allgemeine wirtschaftliche Lage in Deutschland ist schwierig. Im Jahr 2025 mussten so viele Unternehmen Insolvenz anmelden wie seit 10 Jahren nicht mehr. Durch die Auseinandersetzungen im Iran und die Energie-Lieferengpässe steigen die Kosten. So manch ein Kollege bzw. eine Kollegin hat deshalb in den vergangenen Monaten Folgendes von seinem/ihrem Arbeitgeber gehört: „Die Auftragslage ist schlecht. Die Kosten steigen. Wir müssten etwas machen.“ Viele Gespräche, über die ein Personalabbau eingeläutet werden soll, beginnen so. Die Konsequenz sind dann häufig betriebsbedingte Kündigungen. Die sind juristisch nicht immer in Ordnung, werden in der Praxis allerdings dennoch durchgewunken. Als Betriebsrat müssen Sie das nicht wortlos hinnehmen. Nutzen Sie stattdessen Ihre Möglichkeiten und sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber so weit als möglich mildere Mittel nutzt.
Wer seine Macht missbraucht, kann hohe Abfindungen auslösen
Zeigt ein Vorgesetzter gegenüber einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin ein sexistisches und übergriffiges Verhalten, riskiert er nicht nur selbst eine Kündigung durch seine jeweiligen Vorgesetzten. Er muss vielmehr auch damit rechnen, dass der bzw. die Betroffene im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens eine hohe Abfindung zugesprochen wird. Denn in der Regel wird ein Gericht davon ausgehen, dass der bzw. dem Betroffenen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nach einem entsprechenden Vorfall nicht mehr zumutbar ist. So hat es kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (LAG Köln, 9.7.2025, Az. 4 SLa 97/25).
So viel hat sich gar nicht verändert
Als das Konsum-Cannabis-Gesetz (KCanG) vor etwas mehr als 2 Jahren in Kraft trat und damit die kontrollierte Freigabe von Cannabis für Erwachsene in Deutschland beschlossen wurde, sorgte das bei vielen Arbeitgebern für große Sorge. Denn die Arbeitgeber fürchteten um die Sicherheit ihrer Betriebe sowie die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Wie sich die Legalisierung auswirkt, wird regelmäßig wissenschaftlich untersucht. Neuesten Ergebnissen lässt sich entnehmen, dass sich beim Konsum kaum etwas verändert hat.

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung: Chancengleichheit & Sicherstellung der Lohngerechtigkeit