SCHWERPUNKTTHEMA

Die 7 größten Irrtümer über Rechte und Pflichten des Betriebsrats – und wie Sie sie vermeiden

Viele Betriebsräte verschenken Gestaltungsmöglichkeiten oder setzen sich unnötigen Risiken aus, weil hartnäckige Missverständnisse kursieren. Dieser Beitrag räumt mit den häufigsten Fehlvorstellungen auf und gibt Ihnen konkrete Handlungshilfen an die Hand.

Friederike Becker-Lerchner

27.04.2026 · 5 Min Lesezeit

Irrtum Nr. 1: „Der Betriebsrat darf nur reagieren, wenn der Arbeitgeber etwas plant“

Dieser Irrtum hält sich besonders hartnäckig. Tatsächlich ist der Betriebsrat kein reines Kontrollorgan, das auf Initiativen des Arbeitgebers wartet. Beispiel: Die Arbeitgeberin hat mit ihrer Anordnung von Betriebsurlaub das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verletzt. Sie weigert sich, die Einführung zurückzustellen. Das braucht der Betriebsrat nicht zu dulden.

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