AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Ihr Arbeitgeber sollte sich schützend vor Ihre Kolleginnen und Kollegen stellen
Bei innerbetrieblichen Spannungen sind Arbeitgeber gefragt. Nicht selten stehen sie unter Zugzwang. Dem Verlangen der Belegschaft oder eines Teils dieser, dass auf die Kündigung eines bzw. einer Beschäftigten gerichtet ist, darf Ihr Arbeitgeber im Zweifel nicht ohne Weiteres nachkommen. Er hat sich vielmehr aufgrund seiner Fürsorgepflicht schützend vor den bzw. die betroffenen/betroffene Arbeitnehmerin zu stellen. Zudem hat er alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um die Belegschaft von ihrem Verlangen abzubringen. Erst wenn ihm dadurch ein nachweisbarer wirtschaftlicher Schaden droht und eine Kündigung bzw. ein Aufhebungsvertrag als letztes Mittel droht, darf er darauf zurückgreifen. So hat es in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (LAG Niedersachsen, 13.5.2025, Az. 10 SLa 687/24).
Friederike Becker-Lerchner
27.04.2026
·
2 Min Lesezeit
Auseinandersetzung um Wirksamkeit einer Kündigung
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Zwischen dem Arbeitnehmer und seinen Kollegen gab es seit mehr als 10 Jahren immer wieder Konflikte. Die Situation eskalierte. Einige Kolleginnen und Kollegen verlangten vom Arbeitgeber, sich von dem Arbeitnehmer zu trennen. Sie drohten ihm damit, das Unternehmen mittels einer Eigenkündigung zu verlassen, wenn der Arbeitgeber nicht dafür sorge, dass der Arbeitnehmer den Betrieb verlasse.
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