AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Wer seine Macht missbraucht, kann hohe Abfindungen auslösen
Zeigt ein Vorgesetzter gegenüber einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin ein sexistisches und übergriffiges Verhalten, riskiert er nicht nur selbst eine Kündigung durch seine jeweiligen Vorgesetzten. Er muss vielmehr auch damit rechnen, dass der bzw. die Betroffene im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens eine hohe Abfindung zugesprochen wird. Denn in der Regel wird ein Gericht davon ausgehen, dass der bzw. dem Betroffenen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nach einem entsprechenden Vorfall nicht mehr zumutbar ist. So hat es kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (LAG Köln, 9.7.2025, Az. 4 SLa 97/25).
Friederike Becker-Lerchner
27.04.2026
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmerin gewinnt Kündigungsschutzklage
Das LAG Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, den zunächst das Arbeitsgericht (ArbG) Bonn beurteilen musste. Im Ursprungsverfahren in Bonn ging es um die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin. Diese gewann die Arbeitnehmerin, weil der Arbeitgeber die Kündigungsgründe nicht nachvollziehbar darstellen konnte. Nach Ansicht des ArbG Bonn war es der Arbeitnehmerin allerdings unzumutbar weiter in dem Unternehmen zu arbeiten, da der Geschäftsführer sie mittels sexistischer, übergriffiger Äußerungen entwürdigt hatte.
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