Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 13.03.2026

SONDERAUSGABE APRIL 2026: SICHERHEITSUNTERWEISUNGEN

SICHERHEITSUNTERWEISUNGEN … sind kein notwendiges Übel, sondern sollen Risiken minimieren. Das geht allerdings nur dann, wenn die Informationen auch verständlich und anregend sind.

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Sicherheitsunterweisungen: Schutz vor Gefahren fängt mit guter Information an
Wann war Ihre letzte Sicherheitsunterweisung? Wie war sie? Sicherheitsunterweisungen werden in vielen Betrieben oft als „notwendiges Übel“ betrachtet: kurz angehört, oft belächelt, abgetan und schnell unterschrieben. Doch ohne diese Unterweisungen würden sich riskante Gewohnheiten einschleichen, Abläufe wären nicht klar und das Bewusstsein für Gefahren am Arbeitsplatz im Tiefschlaf. Sicherheitsunterweisungen sind wichtig – und noch besser, wenn sie anregend, praktisch und ein wenig unterhaltsam sind. Nutzen Sie Ihre Position als Betriebsrat, prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt und ob die Kollegen die Unterweisungen verstehen und einhalten.
Klar und rechtlich untermauert: An Sicherheitsunterweisungen geht kein Weg vorbei
Um Ihren Aufgaben als Betriebsrat nachzukommen, brauchen Sie das grundlegende Wissen über die rechtlichen Vorgaben, die Sicherheitsunterweisungen zu einer Pflichtaufgabe Ihres Arbeitgebers machen. Das ist bei Unterweisungen nicht nur eine gesetzliche Vorgabe. Tatsächlich fordern verschiedene Stellen im Arbeitsschutzrecht und in den Regelwerken das ein. Nachfolgend finden Sie als Betriebsrat einige der wichtigsten Vorschriften bzw. Gesetze im Überblick.
Sicherheitsunterweisungen müssen verständlich sein, sonst verpufft der Schutz
„Ja, ja – verstanden.“ Viele Sicherheitsunterweisungen werden kurz abgenickt und die Kollegen gehen zum Alltag über. Doch haben sie die Informationen verstanden? Das ist in einer multikulturellen Belegschaft nicht mehr so einfach zu beantworten. Oftmals sind die Themen doch recht theoretisch und auch sprachlich auf einem Niveau, das für jemanden, der Deutsch nicht als Muttersprache gelernt hat, nur eingeschränkt verständlich ist. Und es gibt noch andere Gründe, warum die Inhalte nicht wirklich verstanden werden. Doch in vielen Betrieben wird dieser Aspekt oft unterschätzt: Die beste Unterweisung nützt nichts, wenn sie nicht verstanden wird. Verständliche Sprache ist kein „Extra“, sondern eine Grundvoraussetzung für wirksame Prävention. Genau hier sollten Sie als Betriebsrat aufmerksam sein und klare Anforderungen an Ihren Arbeitgeber stellen.
Aufgepasst: Setzt Ihr Arbeitgeber diese Punkte bei der Sicherheitsunterweisung richtig um?
Sicherheitsunterweisungen gehören zu den zentralen Bausteinen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Trotzdem werden sie im Alltag oft unterschätzt oder als reine Pflichtübung abgetan, sowohl von Ihrem Arbeitgeber als auch von den Kollegen. Für Sie als Betriebsrat ist es wichtig, die Grundregeln zu kennen: Wer muss unterweisen, wen betrifft es, wie oft ist es notwendig und worauf kommt es wirklich an? Die folgenden Punkte geben Ihnen einen kompakten Überblick, worauf Sie achten sollten.
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz: Ein externer Dienstleister ändert nichts!
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Der Arbeitgeber beauftragt eine externe Firma mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Plötzlich heißt es bei der Gestaltung der Maßnahmen, dass der Betriebsrat nicht mitreden kann, weil das jetzt ja „außer Haus“ erledigt wird. Genau mit dieser Argumentation wollte ein Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht seines Betriebsrats aushebeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem jedoch in einer älteren, aber immer noch aktuellen Entscheidung einen klaren Riegel vorgeschoben (30.9.2014, Az. 1 ABR 106/12).
Napo: ohne viele Worte – eine hervorragende Ergänzung für jede Sicherheitsunterweisung
In einer modernen, multikulturellen Belegschaft, in der Menschen vieler Nationalitäten zusammenarbeiten, stoßen die Inhalte der vorgegebenen Sicherheitsunterweisungen auf gewisse Herausforderungen. Besonders wenn Kollegen Schwierigkeiten beim Lesen haben oder die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, stoßen klassische Textdokumente und PowerPoint-Präsentationen an ihre Grenzen. Hier bietet die Plattform napofilm.net ein innovatives Konzept, das auch Ihren Betrieb dabei unterstützt, Sicherheit lebendig und barrierefrei zu vermitteln. Schauen Sie es sich an und schlagen Sie die Nutzung im ASA vor.
Augen auf: Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten bei Unterweisungen richtig nutzen
Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sind eine feste Instanz im betrieblichen Arbeitsschutz und bilden im Alltag die Brücke zwischen der theoretischen Unterweisung und dem praktischen Tun. Sie unterstützen die Sicherheitskultur und erfüllen diese wichtige Aufgabe zusätzlich zu ihrer „normalen“ Arbeit. Manchmal werden ihnen auch Tätigkeiten zugemutet, die nicht ihrem eigentlichen Aufgabenbereich entsprechen, wie z. B. bei Unterweisungen. Kennen Sie als Betriebsrat die Rolle der Sibe bei Unterweisungen? Erfahren Sie mehr darüber und über die geplanten Veränderungen bei den Sicherheitsbeauftragten.
Checkliste: Sicherheitsunterweisungen wirksam prüfen und verbessern
Als Betriebsrat haben Sie viele verschiedene Themen zu bedienen. Damit Sie sich schnell einen Überblick über die Sicherheitsunterweisungen verschaffen können und kompetent im ASA oder gegenüber Ihrem Arbeitgeber auftreten, brauchen Sie fundiertes Wissen darüber, wie die Unterweisungen in Ihrem Betrieb wirklich ablaufen. Sicherheitsunterweisungen sind nur dann wirksam, wenn sie regelmäßig stattfinden, verständlich sind und alle Beschäftigten erreichen. Diese Checkliste unterstützt Sie als Betriebsrat dabei, Unterweisungen im Betrieb gezielt zu überprüfen und Verbesserungen anzustoßen. Nutzen Sie sie als Diskussionsgrundlage im ASA.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Gesetzliche Regelungen zu Sicherheitsunterweisungen
  • Übersicht: Pflichten bei Unterweisungen
  • Checkliste: Umsetzung von Sicherheitsunterweisungen