Sicherheitsunterweisungen sind Aufgabe Ihres Arbeitgebers (§ 12 ArbSchG). Er darf zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen, die Unterweisungen durchzuführen. Nach der DGUV-Regel 100-001 sind dies beispielsweise Personen wie Abteilungsleiter, Meister, Gruppenleiter, Schichtführer, Bauleiter, Betriebsleiter. Sicherheitsbeauftragte gehören hier nicht dazu.
AKTEURE IM BETRIEB
Augen auf: Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten bei Unterweisungen richtig nutzen
Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sind eine feste Instanz im betrieblichen Arbeitsschutz und bilden im Alltag die Brücke zwischen der theoretischen Unterweisung und dem praktischen Tun. Sie unterstützen die Sicherheitskultur und erfüllen diese wichtige Aufgabe zusätzlich zu ihrer „normalen“ Arbeit. Manchmal werden ihnen auch Tätigkeiten zugemutet, die nicht ihrem eigentlichen Aufgabenbereich entsprechen, wie z. B. bei Unterweisungen. Kennen Sie als Betriebsrat die Rolle der Sibe bei Unterweisungen? Erfahren Sie mehr darüber und über die geplanten Veränderungen bei den Sicherheitsbeauftragten.