Unterweisungen sollten nicht nur informieren, sondern auch Raum für Fragen, Rückmeldungen und Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag bieten. Ermutigen Sie Ihre Kollegen, Gefährdungen, Beinahe-Unfälle oder Unsicherheiten offen anzusprechen und auch zu melden. Greifen Sie diese Hinweise als Betriebsrat auch gern anonym auf und bringen Sie sie in Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber oder in den ASA ein.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Klar und rechtlich untermauert: An Sicherheitsunterweisungen geht kein Weg vorbei
Um Ihren Aufgaben als Betriebsrat nachzukommen, brauchen Sie das grundlegende Wissen über die rechtlichen Vorgaben, die Sicherheitsunterweisungen zu einer Pflichtaufgabe Ihres Arbeitgebers machen. Das ist bei Unterweisungen nicht nur eine gesetzliche Vorgabe. Tatsächlich fordern verschiedene Stellen im Arbeitsschutzrecht und in den Regelwerken das ein. Nachfolgend finden Sie als Betriebsrat einige der wichtigsten Vorschriften bzw. Gesetze im Überblick.