Sicherheitsunterweisungen sind kein besonderes Engagement Ihres Arbeitgebers. Sowohl das ArbSchG als auch die DGUV-Vorschrift 1 verpflichten Ihren Arbeitgeber, seine Beschäftigten regelmäßig (i. d. R. jährlich), arbeitsplatzbezogen und verständlich zu unterweisen.
BASISWISSEN
Sicherheitsunterweisungen: Schutz vor Gefahren fängt mit guter Information an
Wann war Ihre letzte Sicherheitsunterweisung? Wie war sie? Sicherheitsunterweisungen werden in vielen Betrieben oft als „notwendiges Übel“ betrachtet: kurz angehört, oft belächelt, abgetan und schnell unterschrieben. Doch ohne diese Unterweisungen würden sich riskante Gewohnheiten einschleichen, Abläufe wären nicht klar und das Bewusstsein für Gefahren am Arbeitsplatz im Tiefschlaf. Sicherheitsunterweisungen sind wichtig – und noch besser, wenn sie anregend, praktisch und ein wenig unterhaltsam sind. Nutzen Sie Ihre Position als Betriebsrat, prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt und ob die Kollegen die Unterweisungen verstehen und einhalten.