Wie immer im Arbeitsschutz ist Ihr Arbeitgeber für dessen Umsetzung verantwortlich. Dazu gehört auch die Sicherheitsunterweisung. Ihr Arbeitgeber kann zwar die Durchführung an eine fachkundige Person delegieren, bleibt aber rechtlich in der Pflicht.
SCHWERPUNKTTHEMA
Aufgepasst: Setzt Ihr Arbeitgeber diese Punkte bei der Sicherheitsunterweisung richtig um?
Sicherheitsunterweisungen gehören zu den zentralen Bausteinen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Trotzdem werden sie im Alltag oft unterschätzt oder als reine Pflichtübung abgetan, sowohl von Ihrem Arbeitgeber als auch von den Kollegen. Für Sie als Betriebsrat ist es wichtig, die Grundregeln zu kennen: Wer muss unterweisen, wen betrifft es, wie oft ist es notwendig und worauf kommt es wirklich an? Die folgenden Punkte geben Ihnen einen kompakten Überblick, worauf Sie achten sollten.