Bildschirmarbeit gehört für immer mehr Kollegen zum Arbeitsalltag, und mit ihr kommen oft Sehbeschwerden: Die Informationen können nicht mehr richtig entziffert werden, die Schrift ist zu klein oder verschwommen. Was viele Kollegen und auch Betriebsräte nicht wissen, ist, dass der Arbeitgeber die Kosten für spezielle Sehhilfen tragen muss, wenn diese am Arbeitsplatz nötig sind. Lesen Sie, wie Sie als Betriebsrat diese Rechte durchsetzen und was Sie dafür regeln müssen.
