ARBEITSSICHERHEIT

Warum Bildschirmbrillen kein Luxus sind: So setzen Sie die Rechte Ihrer Kollegen durch

Bildschirmarbeit gehört für immer mehr Kollegen zum Arbeitsalltag, und mit ihr kommen oft Sehbeschwerden: Die Informationen können nicht mehr richtig entziffert werden, die Schrift ist zu klein oder verschwommen. Was viele Kollegen und auch Betriebsräte nicht wissen, ist, dass der Arbeitgeber die Kosten für spezielle Sehhilfen tragen muss, wenn diese am Arbeitsplatz nötig sind. Lesen Sie, wie Sie als Betriebsrat diese Rechte durchsetzen und was Sie dafür regeln müssen.

Brigitte Ganzmann

13.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Viele von Ihnen kennen es sicherlich: Ab dem 40. Lebensjahr nimmt die Fähigkeit, in der Nähe scharf zu sehen, tendenziell ab. Plötzlich erscheinen Texte auf Bildschirm oder Dokumenten unscharf, selbst mit einer Alltagsbrille. Genau dafür gibt es Bildschirmbrillen: Sie sind speziell auf die Sehabstände am Arbeitsplatz abgestimmt, etwa 70 bis 100 Zentimeter zum Bildschirm oder 30 bis 40 Zentimeter zu Dokumenten.

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