Wussten Sie, dass es vor etwas mehr als 100 Jahren ursprünglich nur 11 anerkannte Berufskrankheiten gab? Diese waren im Berufskrankheitenrecht festgelegt.
ARBEITSSCHUTZ
Neue Gesundheitsrisiken verändern die Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind immer ein Ergebnis von Arbeitsbedingungen; so waren etwa vor allem Erkrankungen durch chemische Stoffe früher viel häufiger. Doch Berufskrankheiten wandeln sich. Heute sind es Hautkrebs, Langzeitfolgen von Infektionen oder psychische Belastungen. Dieser Wandel zeigt sich auch in der Anpassung der Liste der Berufskrankheiten. Für Sie als Betriebsrat bedeutet dies, die Arbeitsbedingungen der Kollegen nicht nur heute oder in den nächsten 12 Monaten im Blick zu haben, sondern auch an die Langzeitfolgen zu denken und Prävention stärker in den Mittelpunkt zu rücken.