LESERFRAGE

„Darf ein ungenutzter Umkleideraum in einen Abstellraum umfunktioniert werden?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Brigitte Ganzmann

13.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

In unserem Betrieb gibt es einen Umkleideraum, der seit Jahren kaum genutzt wird. Unser Arbeitgeber will daraus nun einen Abstellraum machen. Als Betriebsrat sind wir uns nicht einig darüber, ob er das darf, und wir möchten den Raum für die Kollegen, die mit dem Fahrrad kommen, gerne erhalten. Sonst haben sie ja keinen Umkleideraum. Bei uns gibt es keine vorgeschriebene Arbeitskleidung, es gibt bei uns nur Sicherheitsschuhe. Unser Arbeitgeber meint, dass ein Umkleideraum nur nötig ist, wenn besondere Arbeitskleidung getragen werden muss oder das Umkleiden in anderen Räumen nicht zumutbar ist. Stimmt das?

Antwort:



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