Urteilsdienst für den Betriebsrat 18.05.2026

Sonderausgabe Juni 2026: Betriebsratssitzung 2026

Wirksame Entscheidungen können Sie nur treffen, wenn Sie zusammensitzen, sich austauschen und beschließen

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So berufen Sie sie rechtssicher ein und bereiten sie gut vor
Alle wichtigen Aufgaben und Entscheidungen, die Sie haben bzw. treffen müssen, werden in Betriebsratssitzungen besprochen. Die Sitzungen bieten Ihnen Gelegenheit, sich auszutauschen und Ihre Aufgaben gemeinsam zu bewältigen. Sie sind enorm wichtig für Ihre Arbeit. Sie sollten deshalb darauf achten, dass Sie jede Sitzung gut vorbereiten und effektiv durchführen. Davon profitieren alle Gremiumsmitglieder.
Was die Tagesordnung alles enthalten muss
Parallel zur Vorbereitung der Einladungen müssen Sie die Tagesordnung festlegen. Denn die Tagesordnung muss bereits mit den Einladungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschickt werden. Nur so wissen Ihre Kolleginnen und Kollegen, worum es in der Sitzung gehen wird, und nur so können sie sich auf die einzelnen Inhalte vorbereiten.
Haben Sie diese Aspekte stets im Blick
Haben Sie die Hinweise auf den vorstehenden Seiten beachtet, haben Sie Ihre Betriebsratssitzung gut vorbereitet. Im nächsten Schritt sollten Sie alles daransetzen, die Sitzung optimal durchzuführen. Denn als Betriebsratsvorsitzender leiten Sie die Betriebsratssitzungen.
So führen Sie Ihre Sitzungsprotokolle rechtssicher
Eine Frage, die sich viele Kolleginnen und Kollegen stellen, lautet: Wann muss überhaupt ein Protokoll angefertigt werden, und wo ist das geregelt? Diese Frage beantwortet § 34 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Danach muss von jeder Ihrer Verhandlungen ein Protokoll angefertigt werden. Damit Sie ab sofort hieb- und stichfeste Protokolle schreiben und dabei den Aufwand auf ein Minimum begrenzen, lesen Sie jetzt, welche Angaben in einem Protokoll nicht fehlen dürfen und wie Sie Ihre Interessen vor Einwänden gegen das Protokoll schützen.
So führen Sie Monatsgespräche rechtssicher
Als Betriebsrat haben Sie sich nach § 74 BetrVG einmal monatlich in einer Besprechung mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin auszutauschen. Dabei soll es vor allem um aktuelle Probleme und anstehende Fragen gehen. Diese regelmäßigen Gespräche liegen vor allem in Ihrem Interesse. Denn sie bieten Ihnen die Chance, regelmäßig wichtige Informationen zu erhalten und sich auf den neuesten Stand zu bringen. Damit Sie diese Gespräche möglichst effizient führen, lesen Sie dazu die wichtigsten Punkten in diesem Beitrag.
Wann Sie als Betriebsrat Ausschüsse sinnvoll einsetzen
Die Arbeit und die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig. Eine gewisse Aufteilung kann sinnvoll sein. Denn viele Aufgaben verlangen Spezialwissen. Dennoch sind viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber genervt, wenn Sie als Betriebsrat einen Ausschuss bilden, um ein Thema bzw. Verhandlungen vorzubereiten. Am besten beziehen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin von Anfang an mit ein – z. B. indem Sie einen gemeinsamen Ausschuss mit ihm/ihr bilden.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine wichtige Pflicht von Ihnen
Sowohl Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin als auch Sie als Betriebsrat sind nach § 2 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, vertrauensvoll miteinander zusammenzuarbeiten. Der Gesetzgeber geht insoweit von Kooperation statt Konfrontation aus. Und zwar in beide Richtungen.
Setzen Sie sich für eine gute Öffentlichkeitsarbeit ein
Ihre Aufgabe, Ihre Kolleginnen und Kollegen, die Sie gewählt haben, bestmöglich zu vertreten, können Sie nur erfüllen, wenn Sie regelmäßig Rückmeldungen von Kolleginnen und Kollegen Ihres Betriebs erhalten. Richtiges Feedback ist allerdings nur möglich, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb wissen, was Sie überhaupt machen.

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung: So gestalten Sie Ihre Sprechstunde richtig
  • Übersicht: Anwesenheitsliste
  • Checkliste: Wirksamer Betriebsratsbeschluss
  • Muster-Tagesordnung: So sollte sie aussehen